Bereiter & Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Versichert ist
Die Tätigkeit als Bereiter und Reitlehrer (inkl. Unterricht in der Handhabung von Pferdefuhrwerk wie Kutschen und der gleichen). Damit ist diese Versicherung auch für Fahrlehrer und Ausbilder von Fahrpferden anwendbar.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Tieren bei oder infolge der versicherten Tätigkeit des Versicherungsnehmers bis zu einem Sublimit von € 200.000.-. Der Selbstbehalt im Rahmen dieser Deckungserweiterung beträgt € 500.- je Schadensfall.
Nicht versichert sind unter anderem
- das Risiko der Tierhalterhaftung
-
Schäden am Pferdesportzubehör (Sättel, Geschirre, Kutschen und der gleichen)
- das Risiko der Pferdeeinstellung
- das Risiko eines Pferdesportbetriebes oder einer Land & Forstwirtschaft
Annahmebedingung
Es muss zumindest eine offizielle Ausbildung als Übungsleiter, Wanderreitführer o.ä. erfolgreich abgeschlossen sein und nachgewiesen werden.
ACHTUNG: Versicherungsschutz besteht nur, wenn der dem Antrag beigelegte Beritt-Vertrag von jedem Ihrer Kunden unterschrieben wird und im Schadenfall vorgelegt werden kann.
- Versicherungssumme € 2.000.000.- für Personen und / oder Sachschäden
- Bruttojahresprämie € 450.-
Der Geltungsbereich ist Europa und die außereuropäischen Mittelmeer Anliegerstaaten
DOWNLOADS
- Offertanfrage
- Antrag Bereiter - und Reitlehrerhaftpflicht
- Beritt Vertrag
- Bedingungen (Bereiter und Reitlehrer)
- Klausel Bereiter