Haftpflichtversicherung für Fahrer
Versichert ist
der gesamte, private Pferdebestand des Versicherungsnehmers, unabhängig von der Anzahl der Tiere inkl. dem nicht gewerbsmäßigen, entgeltlichen oder unentgeltlichen Kutschen- oder Schlittenfahren.
Nicht versichert sind unter anderem
- Eigenschäden
- Schäden an gemieteten, geleasten und in Verwahrung genommenen Sachen (Inventar bzw. Gebäude, Kraftfahrzeuge, Anhänger, Sättel, Zaumzeug etc.)
Wichtiger Hinweis für Deckhengste: Belegschäden fallen nicht unter den Versicherungsschutz!
Diese müssen seperat beantragt werden!
- Pauschalversicherungssumme für Personen- und Sachschäden € 5.000.000.-
- Bruttojahresprämie € 225.-
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